Hochwasser

 Wichtigste Gründe für die wahrnehmbare Zunahme der Hochwassergefahr und Hochwasserschäden sind

  1. verändertes Siedlungsverhalten und der damit einhergehende Siedlungsdruck auf die gewässernahen Räume
  2. Akkumulation hochwertiger Infrastruktur in Überschwemmungsbereichen
  3. Veränderungen des Klimas mit einer Tendenz zu global höheren mittleren Temperaturen und ergiebigeren Niederschlägen in Mitteleuropa.
  4. Veränderungen an Flussgeometrien und Ausgestaltung der Talräume mit einer Tendenz zur Beschleunigung der Abflüsse und Verlust von Retentionsräumen in den letzten 150 Jahren.

Welchen Anspruch hat der Einzelne, vor den Gefahren des Hochwassers geschützt zu werden? Auf diese Frage gibt es viele je nach Standpunkt zum Teil recht unterschiedliche Antworten. Wir wollen versuchen, einige Aspekte dieser schwierigen Frage zu beleuchten: Ein allumfassender Hochwasserschutz für jeden Bürger wäre zwar wünschenswert, ist aber weder aus technischer, finanzieller, noch aus ästhetischer oder umwetschutzfachlicher Sicht anzustreben oder zu realisieren.  Es müssen daher Kompromisse gefunden werden, die auf einer möglichst breiten gesellschaftlichen Basis stehen. Einen Versuch, diese breite Basis zu formulieren stellt das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes dar.

Zunächst weist das Gesetz jedem Einzelnen Verantwortung bei der Vorsorge vor Hochwasser zu. Dies beinhaltet die Aufforderung Sachwerte, also auch Bauwerke aus hochwassergefährdeten Bereichen fernzuhalten, bzw. in der Ausgestaltung auf die Erfordernisse des Hochwassers einzustellen.

Bei der Ausgestaltung Ihres individuellen Hochwasserschutzes beraten wir Sie gerne.

Desweiteren regelt das jeweilige Landesrecht, welche Bereiche als Überschwemmungsgebiete anzusehen sind und damit einem besonderen Schutz unterstehen.  Beispielsweise dürfen dort keine neuen Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen werden (Ausnahmen!). Sogenannte Überschwemmungsgefährdete Bereiche stellen den im Falle des Versagens von Schutzmaßnahmen gefährdeten Bereich dar. Darstellung und Behandlung dieser Bereiche wird ebenfalls dem Landesrecht unterworfen. Die ausgewiesenen Bereiche müssen bis zum Jahr 2009 in Form von Hochwasserplänen in allen Bundesländern vorliegen. Die Ziele des Hochwasserschutzes in Bayern sind im Aktionsprogramm 2020 zusammengefaßt.

Eine wichtige Voraussetzung zur Ermittlung des optimalen Schutzgrades ist die Kenntnis der Hochwassergefährdung. Diese wird in vielen Ländern und Kommunen anhand von Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Beispielhaft seien hier die Hochwassergefahrenkarten von Baden-Württemberg genannt.

Ist die Hochwassergefahr an einer bestimmten Stelle definiert, müssen geeignete Maßnahmen zur Abminderung der Gefahr formuliert werden. In Frage kommen

  • Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, die einen klar begrenzbaren Uferbereich vor Überschwemmung schützen.
  • Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes
  • Maßnahmen des weitergehenden Hochwasserschutzes

 

Welches Risiko ist man bereit in Kauf zu nehmen? Für unterschiedlich hochwertige Flächen werden individuelle Schutzziele mit einem korrespondierenden Bemessungsabfluss definiert: Für reine Naturlandschaften Eine statistische Wiederkehr von Überflutungen von ca. 5 Jahren kann bei geringwertigen landwirtschftlich genutzten Flächen in Kauf genommen werden. Ein Siedlungskörper kann evtl. eine Überflutungshäufigkeit von 50 bis 100 Jahren tolerieren. Ein Hochwasserrückhaltebecken mit Schutzwirkung für viele tausend Einwohner muss dagegen auf eine statistische Wiederkehr von Überflutung von 500 bis 1000 Jahren ausgelegt werden. Je höher das Schutzziel, umso höher werden in aller Regel die dafür anfallenden Kosten und umso intensiver die Eingriffe in Stadt- und Landschaftsbild.

Technischer Hochwasserschutz

Hierunter versteht man alle Maßnahmen, die auf baulichem Wege die schädlichen Auswirkungen von Hochwasserabflüssen mindern können. Klassische Methoden des technischen Hochwasserschutzes sind Maßnahmen wie Dämme, feste und mobile Hochwasserschutzmauern, Hochwasserrückhaltebecken und Flutpolder.

Vorbeugender Hochwasserschutz

Hierunter werden alle Maßnahmen verstanden, die geeignet sind die Entstehung von Hochwasser zu verhindern, bzw. die Maximalen Abflüsse bei Hochwasser zu vermindern. Genau genommen beginnt hier die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers. Bereits durch unser alltägliches Verhalten nehmen wir durch Emmisionen Einfluss auf die Athmosphäre und damit auf die künftige Kimaentwicklung. Hier kann jeder - auch der nicht im hochwassergefährdeten Bereich lebt - durch sein Verhalten positiven Einfluss nehmen. Wichtigster Klimaparamter ist das Kohlendioxid (CO2), das die globale Erwärmung vorantreibt. Einsparungen sind möglich durch

Neben diesen eher mittelbaren Maßnahmen kann der einzelne unmittelbar Einfluss auf seine individuelle Hochwassergefährdung nehmen, indem

  • auf Neubauten in Tallagen in gewässernähe verzichtet wird
  • bei Gebäuden im Überschwemmungsbereich auf entsprechende bauliche Anpassung geachtet wird (Elektroinstallation, hochwassersichere Öllagerung, Nutzung des Erdgeschosses für geringwertigere Nutzung, z.B. Garage
  • vorbereitet sein! Individuelle Schutzmaßnahmen planen, Autos rechtzeitig aus Tiefgaragen entfernen

Langfristig wird es jedoch unvermeidlich sein, dass die Gesellschaft den Gewässern wieder mehr Raum einräumt, Überflutungen und Laufveränderungen zuläßt, und sich aus einigen besonders kritischen Bereichen zurückzieht.

Hochwasser entsteht im Einzugsgebiet eines Flusses. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasser müssen dem gemäß auch bei den hydrologischen Eigenschaften der Einzugsgebiete ansetzen. Hierbei geht es in erster Linie darum, die Fließzeit des Wassers vom Auftreffen des Regentropfens auf der Erdoberfläche bis zum Eintreffen an einem hochwqassergefährdeten Ort zu verlangsamen. Hierbei kommt dem Bewuchs der Oberfläche eine besondere Bedeutung zu. Wald, insbesondere gesunder Mischwald weist hier die besten Werte auf. Brachflächen oder gar versiegelte Flächen stehen  hier am anderen Ende der Skala. Die Wirkung des Waldes auf die Hochwasserkurve kann nicht allgemein beurteilt werden, sondern muss im Rahmen eines Niederschlag-Abflussmodells für jedes Einzugsgebiet errechnet werden. Grundsätzlich kann aber auch ein noch so gesunder reifer Wald nur bei kürzeren und kleineren bis mittleren Niederschlagsereignissen die Abflussspitze reduzieren. Bei längeren und sehr ergiebigen Ereignissen wird die Bodenmatrix auch im Wald gesättigt und die Rückhaltewirkung läßt nach. Für diesen Fall können natürliche oder künstliche Rückhalteräume aktiviert bzw. geschaffen werden, um den Abflussprozess weiter zu verlangsamen.

Hochwasserschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Verschiedenste Behörden, Funktionsträger, Firmen, Privatpersonen sind bei unterschiedlicher Interessenlage unterschiedlich stark betroffen. Doch nur bei einem koordinierten Vorgehen können Einzelmaßnahmen zu einer wirklichen Minderung der Schäden führen. Dieses koordinierte Vorgehen wird in einem sogenannten Hochwasseraktionsplan zusammengefaßt. Er enthält sowohl kurzfristige als auch langfristige vorbeugende Maßnahmen wie auch ein koordiniertes Maßnahmenbündel für den Katastrophenfall, bei dem alle beteiligten Behörden vom Katastrophenschutz bis hin zum Altersheim wissen, was zu tun ist.

 

Finanzierung

Da Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene allein oft nicht finanzierebar ist geben Länder und der Bund Zuschüsse zum kommunalen Hochwasserschutz. Diese können ereignisbezogen sein wie die Finanzhilfen für die Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden im Fall des Hochwassers 2005 in Bayern oder Das Kuratorium Fluthilfe für die Folgen des Hochwassers im August 2002 auf Bundesebene. Kommunale Beiträge zum Hochwasserschutz werden im Rahmen länderspezifischer Programme gefördert. In Bayern werden besonders Maßnahmen unterstützt, die geeignet sind durch Rückhalt des abfließenden Wassers die Abflussscheitel zu erniedrigen, also in den Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutz einzuordnen sind.

 

[Nach oben][Weiter]